QR-Code öffnen
Scannen Sie Ihren persönlichen Einladungs-QR-Code. Er verfällt nach der angegebenen Frist und kann nur einmal eingelöst werden.
Geschützter Zugang
Autorisierte Personen erhalten einen persönlichen, zeitlich begrenzten QR-Code. Eine offene Registrierung gibt es nicht.
Ihr persönlicher Zugang
Die Einladung wird persönlich ausgestellt und vorab einer E-Mail-Adresse zugeordnet. Berechtigungen entstehen ausschließlich aus der zuvor geprüften Vertrags- und Mandantenzuordnung.
Scannen Sie Ihren persönlichen Einladungs-QR-Code. Er verfällt nach der angegebenen Frist und kann nur einmal eingelöst werden.
Geben Sie die Ihrer Einladung zugeordnete E-Mail-Adresse ein, vergeben Sie Ihr eigenes Passwort und richten Sie den zweiten Anmeldefaktor ein.
Danach melden Sie sich mit E-Mail, Passwort und zweitem Faktor an. Im Portal sehen Sie nur die für Sie freigegebenen Bereiche.
Nutzen Sie den persönlich bereitgestellten QR-Code oder melden Sie sich nach der einmaligen Einrichtung mit Ihren Zugangsdaten an.
Nur für persönlich eingeladene PersonenPersönlicher Bereich
Freigegebene Abrechnungen, Protokolle oder Objektunterlagen rollenabhängig einsehen.
Nachrichten zusammen mit dem betreffenden Objekt oder Vorgang lesen.
Bei ausgewählten Vorgängen erkennen, was offen ist und wer einbezogen wurde.
Abgestimmte Termine, wichtige Ereignisse und relevante Fristen im Blick behalten.
Ein Anliegen mit den nötigen Angaben erfassen und den Bearbeitungsstand verfolgen.
Freigegebene Stammdaten und Angaben zum eigenen Objekt zentral abrufen.
Sicherheitsprinzip
Das Portal ist kein öffentlicher Self-Service. Identität, Vertragszuordnung und Datenzugriff werden vor der Einladung eindeutig festgelegt und serverseitig geprüft.
Der Zugang wird an die vorab zugeordnete E-Mail-Adresse gebunden und mit Passwort sowie zweitem Faktor geschützt.
Nutzer sehen nur die Informationen und Funktionen, die ihrem Vertragsmandanten und ihrer Rolle zugeordnet sind.
Der QR-Code verfällt automatisch und wird unmittelbar nach erfolgreicher Einrichtung ungültig. Er darf nicht weitergegeben und kann technisch nur einmal eingelöst werden.
Ich unterstütze Sie persönlich bei der einmaligen Einrichtung und bei Fragen zu Ihren freigegebenen Bereichen.
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